Satzung des Vereins „Reserve Ausbildungszug“
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Reserve Ausbildungszug“.
- Der Verein hat seinen Sitz in Siegburg und soll im Vereinsregister eingetragen werden.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung der Reservistenarbeit sowie die Unterstützung der militärischen und zivilen Ausbildung von Reservisten.
- Der Verein bietet Schulungen, Übungen und Veranstaltungen zur Weiterbildung der Mitglieder an.
- Der Verein pflegt die Kameradschaft und den Austausch zwischen Reservisten und anderen sicherheitsrelevanten Organisationen.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Zwecke des Vereins unterstützt.
- Es gibt keinen Anspruch auf Mitgliedschaft
- Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
- Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.
- Ein Ausschluss ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Der Antrag auf Ausschluss muss von einem ordentlichen Mitglied gestellt und von zwei weiteren Mitgliedern unterstützt werden.
- Ausschlussgründe sind: a) Verhalten oder Handlungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. b) Unkameradschaftliches Verhalten.
§ 4 Organe des Vereins
- Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand
§ 5 Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
- Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
- Sie entscheidet insbesondere über:
a) die Wahl und Entlastung des Vorstands,
b) Satzungsänderungen,
c) die Auflösung des Vereins
- Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen.
§ 6 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.
§ 7 Finanzierung
- Der Verein finanziert sich durch Umlagen, Spenden und Zuschüsse.
- Die Einführung und Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 8 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
- Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation, die den Reservistengedanken fördert.
§ 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.